Trainingsbetrieb wieder zulässig

Corona Update 12.05.2020

Liebe Vereinskolleginnen und -kollegen,

ab 13.05.2020 ist Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport wieder zulässig, „soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands nach § 5 Abs. 1 erfolgt und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden“ (§1 (6) der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) vom 8. Mai 2020.

Sportliche Veranstaltungen sind weiterhin  untersagt.

Wir hoffen, dass wir bald wieder unser gewohntes Sportleben aufnehmen können, zu dem auch Ausfahrten und Wettkämpfe gehören. Um dies zu erreichen, sollten wir gemeinsam die örtlichen Verhaltens-, Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

Bleibt gesund!